Förderkreis Jugendarbeit
Flyer Jugendarbeit als pdf-Datei
Ziel des Förderkreises ist es, möglichst viele Menschen in der Gemeinde für den Erhalt unserer kirchlichen Jugendarbeit zu gewinnen, weil durch die Zuweisungsregelungen der Landeskirche, die seit 2012 gelten, der Erhalt der hauptamtlichen Jugendleiterstelle nicht mehr aus eigenen Haushaltsmitteln bezahlt werden kann.
Mitmachen im Förderkreis kann jeder einzelne oder jede Gruppe und Institution, die die dem Förderkreisbeitritt und innerhalb eines Kalenderjahres 25,- Euro als Mindestbetrag für die Zwecke des Förderkreises entrichtet. Die Beiträge sind steuerabzugsfähig.
Eine Förderkreisversammlung, bestehend aus den Mitwirkenden im Förderkreis, kommt einmal im Jahr zusammen. Der Kirchenvorstand, der die Gelder verwaltet, berichtet über die Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und die Verwendung der Förderkreismittel. Der Kirchenvorstand schlägt weitere Verwendungsmöglichkeiten vor. Die Förderkreisversammlung gibt aus ihrer Mitte Anregungen für die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und die Verwendung der Gelder.
Zwei gewählte Förderkreissprecher sind zwischen den Versammlungen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für den Kirchenvorstand. Sie können zu Kirchenvorstandssitzungen beratend hinzugezogen werden.
Den Vorsitz der Förderkreisversammlung übernimmt der/ die Vorsitzende des Kirchenvorstandes.
Der Kirchenvorstand lädt alle Freunde und Freundinnen der Kinder- und Jugendarbeit herzlich ein, dem Förderkreis Jugendarbeit beizutreten und damit die gute und wichtige Arbeit in diesem Bereich zu unterstützen. Ihre Beitrittserklärung können Sie in den Pfarrämtern abgeben. Herzlichen Dank allen Freunden und Förderern!!
Präambel
Der Auftrag der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist in der Präambel der Grundordnung bestimmt: "Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck ist gerufen zum Dienst am Evangelium von Jesus Christus, das in der Botschaft der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der Reformation bezeugt ist."
Nach Artikel 8 der Grundordnung geschieht dieser Dienst vornehmlich in der Kirchengemeinde. Zur Unterstützung der Evangelischen Kirchengemeinde Meerholz-Hailer, insbesondere für die kirchliche Jugendarbeit in Meerholz-Hailer wird ein Förderkreis gebildet.
§ 1 Zweck des Förderkreises
Zweck des Förderkreises ist es, Menschen im Wirkungskreis der Kirchengemeinde für den Erhalt kirchlicher Jugendarbeit zu interessieren, sie für eine ideelle und finanzielle Förderung vor allem von hauptamtlich getragener Begleitung von Jugendlichen zu gewinnen und ihnen die Möglichkeit einer beratenden Mitwirkung in der Ressourcensicherung haupt- und ehrenamtlicher Jugendarbeit zu eröffnen. Er dient damit der Finanzierung von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Jugendarbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Meerholz-Hailer.