Voraussetzungen
Als Voraussetzung gilt, dass einer von Ihnen beiden aktuell Mitglied der Evangelischen Kirche ist. Es reicht nicht, getauft oder konfirmiert zu sein. Darüber hinaus ist die standesamtliche Hochzeit die Vorraussetzung für die kirchliche Trauung. Grundsätzlich gilt auch, dass Sie in unserer Kirchengemeinde wohnen sollten. Ausnahmen besprechen Sie bitte mit einem der Pfarrer.
Wunschtermin
Bitte melden Sie sich so bald wie möglich, wenn Sie einen Wunschtermin für Ihre Trauung in unserer Kirche haben, damit wir diesen Termin für Sie reservieren können. Dies können Sie in den Pfarrämtern oder im Gemeindebüro tun (Kontakt).
Traugespräch
Wenn Sie schon einen Termin in der Kirche haben, melden Sie sich bitte ungefähr zwei Monate vor der Trauung bei uns, damit wir einen Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren können, bei dem wir dann den Ablauf des Gottesdienstes, Ihre persönlichen Wünsche für die Feier und die Formalitäten klären können.
Was kostet die Trauung?
An sich kostet die Trauung, wenn Sie oder einer von Ihnen Mitglied unserer Kirchengemeinde sind, nichts. Allerdings erbitten wir aufgrund verschiedener Sparmaßnahmen der Landeskirche für die Küster- und den Organistendienst einen Beitrag von je 40,- Euro (also insgesamt 80,- Euro), den die beiden jeweils spätestens am Tag der Trauung vom Brautpaar erhalten sollten. Sollten Sie nicht Mitglied unserer Kirchengemeinde sein, erheben wir zusätzlich eine Gebühr von 200,- Euro für die Nutzung der Kirche. Bitte bedenken Sie, dass der Unterhalt der Schlosskirche ein Gemeinschaftsprojekt ist, das von unserern Mitgliedern getragen wird. Mit dieser Nutzungsgebühr beteiligen Sie sich daran.
Wer gestaltet den Traugottesdienst?
In der Regel, der für Sie zuständige Pfarrer, was sich aus Ihrem Wohnort bzw. Ortsteil in Meerholz und Hailer ergibt. Sollte der zuständige Pfarrer am Wunschtermin verhindert sein, sorgt die Kirchengemeinde für eine Vertretung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Ihre Freunde und Familie sich an dem Gottesdienst an bestimmten Stellen beteiligen können. Überlegen Sie ruhig schon mal, was Sie sich da wünschen und besprechen es dann mit uns im Traugespräch. Sollten Sie von Außerhalb unserer Gemeinde kommen, dann fragen Sie bitte Ihren Pfarrer vor Ort, ob er mitkommt. Nur im Ausnahmefall können wir die Trauung hier vor Ort mit übernehmen.
Muss der Trauspruch aus der Bibel sein?
Ja! Der Trauspruch ist so etwas wie ein Motto, ein Leitspruch aus der Bibel, den Sie über ihren gemeinsamen Lebensweg stellen und bringt noch einmal den Segen Gottes mit in Ihr Eheleben. Wenn Sie nicht die ganze Bibel nach dem geeigneten Spruch durchsuchen möchten, ist das Internet ein große Hilfe, besonders die Seite: www.trauspruch.de der EKD sei Ihnen hier empfohlen.
Gestaltung des Kirchenraumes / Blumenschmuck
Bitte besprechen Sie Blumenschmuck und alle anderen Gestaltungswünsche möglichst rechtzeitig (vier bis mindestens zwei Wochen vorher) mit unserer Küsterin Heike Zabel, die Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite steht, einen Termin mit Ihrer Floristin macht und die Kirche rechtzeitig aufschließt.
Kirchenheft
Wenn Sie es wünschen und / oder Lieder ausgesucht haben, die nicht im Evangelischen Gesangbuch stehen, können Sie gerne ein "Kirchenheft" mit dem Ablauf des Gottesdienstes und den Liedern erstellen. Bitte besprechen Sie aber, bevor es in den Druck geht alles im Traugespräch mit dem zuständigen Pfarrer.
Gibt irgendwelche Einschränkungen?
Ja, zum Beispiel dürfen in der Kirche keine Blumen oder anderes (Reis z.B.) gestreut werden. Beim Fotografieren während des Gottesdienstes bitten wir um äußerste Zurückhaltung was Blitzlicht und das Herumlaufen des oder der Fotograf*in angeht. Bitte besprechen auch dies nochmal genau mit dem zuständigen Pfarrer. Manchmal gibt es die Möglichkeit, dass ein Fotograf sich unauffällig positioniert und ohne Blitz Bilder macht. Bei Ein- und Auszug ist der Blitz erlaubt. Bitte teilen Sie diese Regelung aber auf jeden Fall ihren Gästen mit.
Sollten Sie noch weitere Fragen im Voraus haben, rufen Sie uns bitte gerne an.